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Schweizer Behörden können deutsche Bussen eintreiben
Aus Morgengast vom 02.05.2024. Bild: Keystone/EPA/Patrick Seeger
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Neues Polizeiabkommen Verkehrsbussen aus Deutschland: zuerst geblitzt, dann betrieben

Wochen nach der letzten Autoreise nach Deutschland flattert ein Brief mit deutschem Stempel in den Briefkasten. Stimmt, da war ja noch was. Es ist eine Busse aus der Bundesrepublik Deutschland. Bislang landete solche Post in Schweizer Haushalten oft im Altpapier. Denn die deutschen Behörden durften bis anhin die Busse zwar zustellen, eintreiben durften sie in der Schweiz aber nicht.

Das ändert sich nun. Grund ist ein Polizeiabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, das am 1. Mai in Kraft getreten ist. Olivier Glättli ist spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht und ordnet das neue Abkommen ein.

Olivier Glättli

Olivier Glättli

Rechtsanwalt

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Olivier Glättli ist spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht und arbeitet bei der Anwaltskanzlei Lemann, Walz & Partner in Bern.

Was bedeutet das neue Polizeiabkommen für die Schweizerinnen und Schweizer?

Oliver Glättli: Es bedeutet, dass die Bussen nicht nur in der Schweiz zugestellt werden dürfen, sondern neu auch tatsächlich von Schweizer Behörden eingetrieben werden kann. Man kann also eine Betreibung aufgrund einer Busse aus Deutschland vom Schweizer Betreibungsamt kriegen.

Verkehrsbussen unter 70 Euro werden nicht betrieben. Welche Delikte kommen einen teurer zu stehen?

In Deutschland sind das zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen, ausserorts ab 21 km/h und innerorts ab 16 km/h. Wer eine rote Ampel überfährt oder wenn man das Natel am Steuer bedient, zahlt über 70 Euro Bussgeld. Wenn man bei einem Tempo über 80 km/h den Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug nicht einhält, zahlt man ebenfalls über 70 Euro Busse.

Aber auch wenn die Busse unter 70 Euro ist, sollte ich sie nicht einfach entsorgen. Oder?

Bussen nicht zu zahlen, kann gefährlich sein – auch wenn sie nicht eingetrieben werden. Wenn man ein nächstes Mal in Deutschland mit dem Auto unterwegs ist, kann es sein, dass man angehalten wird und an die Busse erinnert wird. Dann muss man diese nachträglich bezahlen. Und das kann deutlich höhere Verzugszinsen und Mahngebühren mit sich bringen.

In Deutschland gilt ein Punktesystem. Bei acht Punkten wird der Führerausweis eingezogen. Gilt das jetzt auch für Schweizerinnen und Schweizer?

Das gilt grundsätzlich auch für Schweizer, aber natürlich nur innerhalb der deutschen Grenzen. Wenn man mit einem Schweizer Führerausweis zu viele Punkte gesammelt hat, muss man den Führerausweis aber nicht abgeben: Man bekommt einen Kleber [in/auf den Führerausweis]. Und dann darf man für eine gewisse Zeit nicht mehr in Deutschland herumfahren.

Wenn die Schweizer Behörden informiert werden, kann das je nach Schwere des Delikts ausserdem einen Ausweisentzug in der Schweiz zur Folge haben.

Besteht mit anderen Nachbarländern auch ein solches Abkommen?

Ja, teilweise. Mit Frankreich, Österreich und Liechtenstein haben wir ein solches Polizeiabkommen schon länger als mit Deutschland. Bussen aus diesen Ländern dürfen in der Schweiz zugestellt werden und auch von den Schweizer Behörden eingetrieben werden.

Mit Italien hat man ein solches Abkommen noch nicht. Bussen dürfen in der Schweiz zugestellt, aber nicht eingetrieben werden. Manchmal versuchen private Inkasso-Unternehmen Bussen in der Schweiz einzutreiben, aber das ist nicht zulässig.

Das Gespräch führte Sonja Hasler.

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